Liebe Mitglieder*innen, im Folgenden erfahren Sie, wie Sie den Fischereierlaubnisschein postalisch anfordern können.

Erste und wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, dann können Sie sich ihren Fischereierlaubnisschein auch postalisch zustellen lassen. Hierzu müssen allerdings folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie senden einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zusammen mit ihrer ausgefüllten Fangmeldung (Formular kann unter Downloads heruntergeladen werden) und ihren alten Erlaubnisschein an die Geschäftsstelle. Achtung bitte den Brief nicht als Einschreiben Eigenhändig ans uns senden. Wenn ein Einschreiben ihrerseits gewünscht wird, dann nutzen Sie bitte Einschreiben Einwurf, da die Geschäftsstelle nicht ständig besetzt ist und Einschreiben Eigenhändig  gegebenenfalls nicht entgegengenommen werden können.

FV Meppen 1888 e. V.

Erikaweg 12

49716 Meppen

Die benötigen Unterlagen können natürlich auch persönlich am Vereinsheim in den Briefkasten eingeworfen  werden.

 

  1. Der Betrag für den Fischereierlaubnisschein konnte erfolgreich von ihrem Konto eingezogen werden.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden wir Ihnen gerne den Fischereierlaubnisschein zusenden. Bitte beachten! Da die Beiträge aber erst Ende Januar eingezogen werden, ist eine früheste Zusendung des Erlaubnisscheines erst ab Anfang Februar möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand