Über die Eröffnung des barrierefreien Angelplatzes am Mittwoch, den 02.10.2024 hat unser Vereinsmitglied Harry de Winter ein paar schöne Zeilen niedergeschrieben, die sie hier nun lesen können. Im Anschluss des Artikels finden sie Informationen darüber, wer berechtigt ist dort zu angeln und wie man eine Erlaubnis für die Nutzung des Angelplatzes erlangt.

„In Meppen wurde nun ein barrierefreier Angelplatz am Dortmund-Ems-Kanal offiziell eröffnet. Nach fünf Jahren Planung bietet dieser jetzt Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit, ihrem Hobby in einer zugänglichen Umgebung nachzugehen.

Das Projekt wurde durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fischereiverein (FV) Meppen und mehreren Institutionen möglich. Die Essmann Stiftung und die Stadt Meppen unterstützten das Vorhaben finanziell, während das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, unter Leitung von Andreas Kötting, tatkräftige Hilfe bei der Umsetzung leistete. Der Zugang wurde durch das Entfernen von Büschen und das Aufbringen von feinem Schotter verbessert.

Einen besonderen Beitrag leistete die Berufsschule Meppen: Die Schüler der Metallbauklasse fertigten das Geländer an, das für die Sicherheit am Angelplatz sorgt. Auch die Firma Gruber/Suntrup Garten- und Landschaftsbau, vertreten durch Ralf Gruber, trug entscheidend zur Fertigstellung bei.

Der Angelplatz ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion. Er ermöglicht Menschen mit Handicap, wie etwa Rollstuhlfahrern, Zugang zu einem Ort, an dem sie ihr Hobby ausüben können. Der Vorsitzende des FV Meppen, Franz-Josef Mähs, berichtete von emotionalen Begegnungen während der Bauphase, wie etwa einem Vater, der für seinen MS-erkrankten Sohn nach einer geeigneten Angelstelle suchte. Auch die Geschichte eines neuen Vereinsmitglieds, das aufgrund des barrierefreien Platzes beitrat, zeigte die Bedeutung des Projekts.

Der Meppener Fischereiverein würde gerne noch weitere barrierefreie Angelplätze an seinen Gewässern zu schaffen, um noch mehr Menschen den Zugang zum Angeln zu ermöglichen. Hier sei man aber noch auf der Suche nach geeigneten Stellen, so der Vorsitzende abschließend.

Der barrierefreie Angelplatz ist ab sofort nutzbar. Im Büro des FV Meppen erhalten Angler die nötige Erlaubnis zur Nutzung des Platzes und zum Befahren des Betriebsweges.“

 

Hier nun einige Informationen darüber, an wen sich das Angebot des barrierefreien Angelplatzes richtet und wie man eine Erlaubnis zur Nutzung erlangen kann.

In erster Linie sind alle Vereinsmitglieder mit einem Schwerbehindertenausweis, mit dem Merkzeichen aG, G, B und H zur Nutzung des Angelplatzes berechtigt. Da es aber durchaus auch Menschen gibt, die keinen Schwerbehindertenausweis besitzen und dennoch in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, sei es z. B. durch altersbedingte Einschränkungen oder nach einem medizinischen Eingriff etc. etc., möchten wir auch diesen Menschen ermöglichen ihrem Hobby nachzugehen. In diesen Fällen wird dann individuell entschieden, ob eine Erlaubnis erteilt wird.

Alle Interessierten Angler*innen müssen vor Ort in der Geschäftsstelle des FV Meppen (zu den Öffnungszeiten) einen Antrag für die Nutzung des Angelplatzes, des dazugehörigen Parkplatzes und das Befahren des Wirtschaftsweges stellen. Die Erlaubnis ist dann mit den anderen, zum Angeln benötigten Unterlagen, mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Erlaubnis ist zeitlich befristet und muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Wir hoffen, wir können mit unserem neuen Angebot des barrierefreien Angelplatzes viele Menschen glücklich machen und freuen uns auf eine rege Nutzung des Angebotes.

 

Der Vorstand des FV Meppen