Liebe Angler*innen, wie ihr vielleicht durch die örtliche Presse bereits erfahren habt, wird die Marsch für den öffentlichen Kraftfahrverkehr gesperrt. Damit Angler*innen auch in Zukunft die Pachtgewässer in der Marsch mit dem KFZ erreichen können, hat der Vorstand des FV Meppen 1888 e. V., eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Straßen „in der Marsch“, für Inhaber eines gültigen Fischereierlaubnisschein, erwirkt.
Die Ausnahmegenehmigung steht hier zum Download bereit und muss zusammen mit dem Fischereierlaubnisschein mitgeführt werden und bei geparkten Autos sichtbar im KFZ ausgelegt werden. Nähere Informationen und Bestimmungen entnehmt ihr bitte der Ausnahmegenehmigung.
Gruß euer Vorstand
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